Der Bürgermeister ist das verantwortliche Organ der Gemeindeverwaltung. Der Bürgermeister repräsentiert die Körperschaft, beruft den Ausschuss und den Gemeinderat ein und sitzt ihnen vor, sofern für letzteren kein Präsident vorgesehen ist, und er überwacht die Funktionsweise der Dienste und Ämter sowie die Ausführung der Handlungen (Art. 50 des gesetzvertretenden Dekrets Nr. 267 vom 18.08.2000).
Competono al Sindaco tutte le materie non delegate agli assessori